Überregional

Rega enttäuscht über Bundesgerichtsentscheid

Aktualisiert am 12.11.2011

Die Schweizerische Rettungsflugwacht zeigt sich enttäuscht ob dem Entscheid des Bundesgerichts, wonach Gönnerbeiträge weiter mehrwertsteuerpflichtig sind.

Die Gönnerbeiträge der Rega bleiben mehrwertsteuerpflichtig. (Archivbild: ZO/AvU)

Die Gönnerbeiträge der Rega bleiben mehrwertsteuerpflichtig. (Archivbild: ZO/AvU)

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Seit Juni 2008 bezahlt die Rega Mehrwertsteuer auf die Gönnerbeiträge im Umfang von rund 5,5 Millionen Franken jährlich. Nun hat das Bundesgericht entschieden, dass die Rega diese Zahlungen auch weiterhin tätigen muss.

Die eidgenössische Steuerverwaltung hatte 2008 ihre Praxis geändert und entschieden, auf den Gönnerbeiträgen der Rega künftig Mehrwertsteuer zu erheben. Die Rega hat Einspruch erhoben und blitzte im Februar am Bundesverwaltungsgericht ab. Danach zog sie den Entscheid vors Bundesgericht - vergeblich. Auch auf Bundesebene will man nicht auf die Steuerzahlungen verzichten.

Man ist der Meinung, dass zwischen der Rega und ihren Gönnern ein Austausch von Leistungen stattfindet, der mehrwertsteuerpflichtig ist. Die Gegenleistung der Rega für die von den Gönnern erhaltenen Beiträge bestehe im Versprechen auf kostenfreie Rettung.

Keine Rolle spielte für das Bundesgericht, dass die Kosten eines Rega-einsatzes meistens - aber eben nicht immer - von der Versicherung übernommen werden. Die Richter halten es allerdings für erwiesen, dass die Gönner, anders als ein Spender, ihren Beitrag nicht bloss als freiwillige Untertützung überweisen, sondern in Erwartung einer Gegenleistung.

Rega enttäuscht über den Entscheid

Die Rega indes zeigt sich enttäuscht über diesen Entscheid des Bundesgerichts und schreibt in einer Mitteilung, man wolle sich im Interesse von verunglückten und erkrankten Patienten auf politischem Weg gegen die besteuerung der Gönnerbeiträge zur Wehr setzen. (kes/sda)

Erstellt: 11.11.2011, 21:16 Uhr

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