Überregional

Homosexuelle sollen Stiefkinder adoptieren können

Aktualisiert am 22.02.2012

Schwule und Lesben sollen die Möglichkeit haben, die Kinder ihres Partners zu adoptieren. Dieser Meinung ist der Bundesrat. Eine uneingeschränkte Öffnung der Adoption für Schwulen- und Lesben-Paare lehnt er aber ab.

Adoption verwehrt: Maria Von Känel (l.) und Martina Scheibling, die ihre Stiefkinder Sina und Iven adoptieren wollten, blitzten im Mai 2011 vor dem Bundesgericht ab. (Archivbild: David Kündig)

Adoption verwehrt: Maria Von Känel (l.) und Martina Scheibling, die ihre Stiefkinder Sina und Iven adoptieren wollten, blitzten im Mai 2011 vor dem Bundesgericht ab. (Archivbild: David Kündig)

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Nach dem Willen des Bundesrates sollen Homosexuelle in eingetragenen Partnerschaften Stiefkinder adoptieren dürfen – also Kinder aus einer früheren Beziehung oder einer vorangegangenen Adoption der eingetragenen Partnerin oder des Partners.

Die Stiefkindadoption durch gleichgeschlechtliche Paare würde die Kinder in eingetragenen Partnerschaften jenen in Ehen rechtlich gleichstellen. Dies schreibt der Bundesrat in seiner am Mittwoch veröffentlichten Antwort auf eine Motion der ständerätlichen Rechtskommission. Obwohl bereits heute viele Kinder in einer solchen Beziehung aufwachsen würden, könnten sie gegenwärtig nicht im gleichen Mass rechtlich abgesichert werden wie Kinder verheirateter Paare.

Generelle Öffnung «nicht opportun»

Dass gleichgeschlechtliche Paare generell Kinder adoptieren können, will der Bundesrat hingegen nicht. Er begründet dies mit mangelnder gesellschaftlicher Akzeptanz und erinnert an die Abstimmung zum Partnerschaftsgesetz. Das Stimmvolk hatte das Gesetz, das registrierte Partnerschaften ermöglicht, gutgeheissen.

Die breite Akzeptanz hat nach Überzeugung des Bundesrates wesentlich damit zu tun, dass mit dem neuen Gesetz die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Personen beseitigt werden konnte, ohne dass gleichzeitig eingetragenen Paaren die Adoption und die medizinisch unterstützte Fortpflanzung ermöglicht wurde.

Vor diesem Hintergrund halte er die uneingeschränkte Öffnung der Adoption für gleichgeschlechtliche Paare zum heutigen Zeitpunkt «nicht für opportun», schreibt der Bundesrat. Deshalb empfiehlt er die Motion der ständerätlichen Rechtskommission zur Ablehnung.

Ständerat für offenere Lösung

Geht es nach der Ständeratskommission, sollen künftig alle Erwachsenen, ungeachtet ihres Zivilstandes und ihrer Lebensform, ein Kind adoptieren können. Bedingung ist, dass die Adoption für das Kind die beste Lösung ist. «Regenbogenfamilien» seien eine gesellschaftliche Realität, argumentierte die Kommission.

Auslöser für die Motion war eine Petition. Diese verlangt eine Ausgestaltung des Adoptionsrechts, die im Interesse des Kindes ist und nicht vom Zivilstand und der sexuellen Orientierung der adoptionswilligen Personen und Paare abhängt.

Der Ständerat wird in der Frühjahrssession über die Motion entscheiden. Zustimmen müsste anschliessend auch noch der Nationalrat. Dieser hatte sich zuletzt gegen Änderungen ausgesprochen. Er lehnte es mit 97 zu 83 Stimmen bei 8 Enthaltungen ab, der Petition Folge zu geben.

Urteil sorgte für Diskussionen

Für Diskussionen sorgte im vergangenen Jahr auch ein Urteil des Bundesgerichts. Das Gericht kam zum Schluss, dass einer lesbischen Zürcherin die Adoption der Tochter ihrer Partnerin zu Recht verwehrt wurde. Eine Stiefkinderadoption wäre in vergleichbarer Situation auch einem Ehepaar nicht erlaubt worden, argumentierte das Gericht. Es hielt aber auch fest, das Adoptionsverbot für eingetragene Paare sei eindeutig. Wenn eine Änderung herbeigeführt werden solle, sei dies Sache des Gesetzgebers. (rsc/sda)

Erstellt: 22.02.2012, 13:58 Uhr

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