Überregional

Littering wird künftig bestraft

Aktualisiert am 25.11.2011

Wer in der Stadt Zürich Abfälle auf öffentlichem Grund wegwirft, riskiert ab nächstem Jahr eine Busse.

(Symbolbild: Archiv ZO/AvU)

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Wer in Zürich Abfälle achtlos wegwirft oder im öffentlichen Raum uriniert, muss künftig tief in die Tasche greifen. So sieht es die neue Allgemeine Polizeiverordnung (APV) vor, die am 1. Januar 2012 in Kraft tritt. Zudem kann an Veranstaltungen der Verkauf von Alkohol verboten werden.

Der Gemeinderat hatte die APV am 6. April verabschiedet. Sie sei an die gesellschaftlichen Veränderungen angepasst und gegenüber der noch geltenden APV aus den 1970er Jahren gekürzt und vereinfacht worden, heisst es in einer Mitteilung des Stadtrates vom Donnerstag.

Zu den rund zwei Dutzend Neuerungen gehören Bestimmungen zum Schutz des öffentlichen Eigentums. Nicht zulässig sind zum Beispiel das Wegwerfen oder Liegenlassen von Kleinabfällen oder das öffentliche Urinieren. Zudem müssen Take-aways Vorkehrungen treffen, um den öffentlichen Grund sauber zu halten.

Neu kann bei Veranstaltungen mit hohem Gefährdungspotenzial die Abgabe von Bier mit über drei Volumenprozenten Alkohol eingeschränkt werden.

Lärm ist Lärm

Der Lärm- und Immissionsschutz ist in die APV integriert und nicht mehr in einer separaten Lärmschutzverordnung geregelt. Dabei wird nicht mehr zwischen verschiedenen Lärmarten wie Arbeits-, Haushalts-, Gartenarbeiten- und Freizeitlärm unterschieden.

Die Nachtruhe dauert von 22 bis 7 Uhr. Während der Sommerzeit beginnt die Nachtruhe erst um 23 Uhr. Während der Nachtruhe ist störendes Verhalten verboten.

Bauarbeiten, die störenden Lärm verursachen, sind grundsätzlich von 12 bis 13 Uhr und von 19 bis 7 Uhr nicht zulässig. Die Benutzung von Wertstoffsammelstellen ist werktags von 20 bis 7 Uhr sowie an Sonntagen untersagt. Lautsprecher im Freien und in Zelten dürfen nur mit Polizeibewilligung betrieben werden. (jes/sda)

Erstellt: 25.11.2011, 07:54 Uhr

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