Überregional

Alkoholtestkäufe sind legal

Aktualisiert am 17.11.2011

Testkäufe von Alkohol- und Tabakprodukten durch Jugendliche erhalten im Kanton Zürich eine explizite gesetzliche Grundlage. Der Regierungsrat hat beschlossen, die Änderung des Gesundheitsgesetzes ab 2012 in Kraft zu setzen.

Alkoholtestkäufe sind im Kanton Zürich ab 2012 gesetzlich verankert (Symbolbild: Archiv ZO/AvU)

Alkoholtestkäufe sind im Kanton Zürich ab 2012 gesetzlich verankert (Symbolbild: Archiv ZO/AvU)

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Der Verkauf von vergorenem Alkohol wie Bier oder Wein und Tabak an Jugendliche unter 16 Jahren sowie der Verkauf von gebrannten Wassern (etwa Schnaps oder Liköre) an unter 18-Jährige ist verboten.

In verschiedenen Kantonen werden seit einigen Jahren regelmässig Testkäufe durchgeführt, um die Einhaltung dieser gesetzlichen Jugendschutzvorgaben zu kontrollieren. Die rechtliche Zulässigkeit solcher Testkäufe war jedoch umstritten, weshalb der Kantonsrat am 27. Juni eine Änderung des Gesundheitsgesetzes beschlossen hat. Diese neue gesetzliche Grundlage erlaubt es dem Kanton und den Gemeinden inskünftig explizit, die Einhaltung des Mindestalters beim Verkauf von Alkohol und Tabak mittels Testkäufen durch Jugendliche zu kontrollieren.

Die Änderung des Gesundheitsgesetzes wird vom Regierungsrat auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. (khe)

Erstellt: 17.11.2011, 12:02 Uhr

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