Alkoholtestkäufe sind legal
Artikel zum Thema
- 16 von 18 Betrieben halten sich ans Jugendschutzgesetz
- Alkoholtestkäufe sind weiterhin nötig
- Alkoholtestkäufe: Die Hälfte fiel durch
- Caliente: Alkohol ausgeschenkt - trotz Wissen um Testkäufe
- Auch in Dürnten gibts bald Alkoholtestkäufe
Korrektur-Hinweis
Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.
Der Verkauf von vergorenem Alkohol wie Bier oder Wein und Tabak an Jugendliche unter 16 Jahren sowie der Verkauf von gebrannten Wassern (etwa Schnaps oder Liköre) an unter 18-Jährige ist verboten.
In verschiedenen Kantonen werden seit einigen Jahren regelmässig Testkäufe durchgeführt, um die Einhaltung dieser gesetzlichen Jugendschutzvorgaben zu kontrollieren. Die rechtliche Zulässigkeit solcher Testkäufe war jedoch umstritten, weshalb der Kantonsrat am 27. Juni eine Änderung des Gesundheitsgesetzes beschlossen hat. Diese neue gesetzliche Grundlage erlaubt es dem Kanton und den Gemeinden inskünftig explizit, die Einhaltung des Mindestalters beim Verkauf von Alkohol und Tabak mittels Testkäufen durch Jugendliche zu kontrollieren.
Die Änderung des Gesundheitsgesetzes wird vom Regierungsrat auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. (khe)
Erstellt: 17.11.2011, 12:02 Uhr
Kommentar schreiben
Verbleibende Anzahl Zeichen:

Bitte warten
Schicken Sie uns Ihr bestes Foto an redaktion@zol.ch, Vermerk «Leserbild der Woche». Im ZO/AvU publizierte Fotos werden mit 100 Franken belohnt. 



